Waffe im Nachlass – Was muss der Erbe tun?

Rechtliche Situation

Im Erbfall sind gleich mehrere Gesetzbücher und Normen zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass auch erlaubnispflichtige Waffen wie andere Sachen iSd § 90 BGB ver- und geerbt werden können. Ist vom Erblasser keine Regelung zu seinen Waffen getroffen worden,  gehen die Waffen im Todesfall per Gesetz zusammen mit der übrigen Erbmasse auf die gesetzmäßigen Erben über.

Gemäß deutschem Waffengesetz dürfen Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände jedoch nur von Berechtigten überhaupt besessen werden. Für Erben, welche im Nachlass Waffen finden, sollte der erste Gang daher unmittelbar zur örtlichen Waffenbehörde führen. Das Gesetz gewährt den Erben dann einen Monat Bedenkzeit, wie sie mit den Waffen verfahren wollen. Zur Wahl steht, diese vernichten zu lassen, zu veräußern oder sie zu behalten. Die letztgenannte Variante ist allerdings nur Berechtigten, also Inhabern einer Waffenbesitzkarte, möglich beziehungsweise durch Einbringen eines – recht kostspieligen – Blockiersystems. Auch dann sind die Waffen aber gemäß WaffG ordnungsgemäß, also in einem entsprechenden Tresor, zu verwahren.

Für Erben, die sich in dieser Situation befinden, bietet der Hegering Sülztal gerne seine Unterstützung an. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei Fragen zur ordnungsgemäßen Handhabung von geerbten Waffen behilflich zu sein. Wir beraten Sie gerne zu den gesetzlichen Vorschriften und geben Ihnen wertvolle Tipps, um sicherzustellen, dass Sie die Erbschaft im Einklang mit den geltenden Gesetzen regeln können.

Es ist wichtig zu betonen, dass unsere Plattform keine Handelsplattform ist. Unser Hauptanliegen besteht darin, Hilfe und Unterstützung anzubieten, um sicherzustellen, dass der Umgang mit geerbten Waffen rechtmäßig und verantwortungsbewusst erfolgt. Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in diesem Prozess zu unterstützen.

Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Hegering Sülztal wenden. Wir stehen Ihnen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

Herzliche Grüße,

Peter Gabriel Müller
-Schriftführer-
[Hegering Sülztal]